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Zuletzt aktualisiert: 12.02.2009 um 16:20 UhrKommentare

Alkohol am Steuer: Mythen retten vor hohen Strafen nicht

Dass Alkohol am Steuer eine fatale Dummheit ist, ist ein Faktum. Wer noch mehr "Motivation" braucht, um die Finger davon zu lassen, sollte aktuellen Informationen des ÖAMTC Glauben schenken. Und: Ein Alkomat lässt sich nicht austricksen.

www.pixelio.de Conny S.

Foto © www.pixelio.de Conny S.

2008 gab es insgesamt zwar weniger Verkehrstote, doch bereits zu Jahresbeginn 2009 schrillten die Alarmglocken lauter denn je: Der heurige Jänner war der schwärzeste Jänner seit Jahren. Die ohnehin schon tragische Opferbilanz vom ersten Monat des Jahres 2008 - damals gab es 44 Tote - wurde bereits vor Monatsende übertroffen. Seit es Statistiken und Untersuchungen dazu gibt, sind Alkohol am Steuer und die damit verbundene Selbstüberschätzung ganz wesentliche Unfallursachen.



Neue Vortestgeräte. Heuer wird übrigens durch den Einsatz von Alkohol-Vortestgeräten mehr kontrolliert. Durch die neuen Vortestgeräte fallen Wartezeiten wie beim komplizierteren Alkomattest weg. Falls ein Alkoholwert unter 0,25 mg - das entspricht 0,5 Promille - festgestellt wird, darf der Lenker gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Fall sich aber der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung ergibt, muss sich der Betroffene dem Alkomattest unterziehen.

Die Strafen sollten aber ohnehin vor jeglichem Alkoholkonsum abschrecken:

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0,5 - 0,79 Promille: Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille sind zwischen 218 Euro und 3.633 Euro Verwaltungsstrafe fällig. Wird man das erste Mal alkoholisiert beim Autofahren erwischt, behält man zwar den Führerschein, allerdings gibt es dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister. Eine zusätzliche Verschärfung bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, ordnet die Behörde eine Maßnahme, wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen an, die zusätzlich mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es keine Gnade mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg.

0,8 - 1,19 Promille: Wer mehr als 0,8 Promille "intus" hat, zahlt für die Alko-Fahrt mindestens 581 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.633 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für einen Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für drei Monate.

1,2 - 1,59 Promille: Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 872 und 4.360 Euro und der Führerschein ist für mindestens drei Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet.

1,6 Promille und mehr. Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.162 Euro bis 5.813 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.


Was muss man?

Die Verweigerung der Teilnahme am Vortest kann nicht bestraft werden, allerdings ist für Vortest-Verweigerer dann ein Alko-mattest verpflichtend.

Tückisch

Auch der "Morgen danach" kann auf gefährliche Weise täuschen: Obwohl man sich subjektiv nüchtern fühlt, kann man noch Restalkoholbe-stände im Blut haben. Beim Alkoholabbau helfen einem weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück oder sonstige "Promille-Killer". Daran, dass der Körper pro Stunde nur etwa 0,1 Pro-mille abbaut, führt in der Praxis kein Weg vorbei.

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