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Zuletzt aktualisiert: 20.11.2008 um 13:25 UhrKommentare

Seit 1. November gilt Pflicht für Winterreifen

Was bedeutet "situative Winterausrüstungspflicht" und wann kann man noch mit Sommerreifen fahren? Die Kleine Zeitung beantwortet zehn Fragen zur Gesetzesnovelle.

90 Prozent der Österreicher fahren jeden Winter mit Winterreifen. Jetzt ist es auch für die letzten 10 Prozent Pflicht

Foto © APA90 Prozent der Österreicher fahren jeden Winter mit Winterreifen. Jetzt ist es auch für die letzten 10 Prozent Pflicht

1. Muss man auch bei schönem Wetter zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifen am Auto montiert haben?

Nein. Bei guten Fahrverhältnisse kann man mit Sommerreifen fahren. Bei winterlicher Fahrbahn mit Schnee, Eis oder Matsch sind Winterreifen verpflichtend.

2. Wann weiß ein Autofahrer, dass es sich um keine winterliche Fahrbahn handelt?
Wenn es schneit, die Fahrbahn "warm" ist, der Schnee gleich wieder schmilzt und als Nässe übrig bleibt, besteht nach Angaben des Arbö keine Winterreifenpflicht. Im Einzelfall liegt es im Ermessen des Beamten und des gesunden Menschenverstandes.

3. Reicht es aus, nur zwei Winterreifen zu montieren?
Nein. Die Winterreifen müssen an allen Rädern angebracht sein.

4. Darf man mit Schneeketten auf Sommerreifen fahren?
Ja. Allerdings muss die Fahrbahn mit einer zusammenhän genden oder gering unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt sein. Die Schneeketten müssen auf mindestens zwei Rädern angebracht sein.

5. Muss man Schneeketten mit sich führen?
Nein. Bei Autos sind Schneeketten keine Pflicht, sowohl aber bei Lastwagen und Bussen.

6. Was ist ein "Winterreifen" und wie ist er gekennzeichnet?
Sind die Reifen für "Schnee und Matsch" geeignet und weisen sie eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Radial- und fünf Millimetern bei Diagonalreifen auf, gelten sie als Winterreifen. Wichtig ist die Kennzeichnung "M & S" oder das Schneeflockensymbol.

7. Welche Strafe ereilt einen Fahrzeuglenker, der der Pflicht nicht nachkommt?
Wer bei winterlicher Fahrbahn nicht entsprechend ausgerüstet ist, muss mit einem Organmandat von 35 Euro rechnen. Gefährdet man zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer, riskiert er sogar eine Strafe bis zu 5000 Euro.

8. Müssen ausländische Fahrzeuge Winterreifen haben?
Ja. Auch ausländische Fahrzeuge unterliegen dieser Pflicht.

9. Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommereifen auf einer Winterfahrbahn?
Die Haftpflichtversicherung muss zahlen. Die Kaskoversicherung kann bei einem Verstoß hingegen leistungsfrei sein.

10. Gibt es dieses Winterreifenpflicht nur in Österreich?
Nein. In Deutschland gibt es sie bereits seit letztem Winter.


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