Warnung vor EURO: Fernsehen im Auto für den Lenker tabu
Nicht nur Fußball-Fans sollten angesichts der nahenden EURO gewarnt sein: Passiert aufgrund einer Ablenkung ein Unfall, kann die Kaskoversicherung die Leistung verweigern und sich auf die grobe Fahrlässigkeit des Lenkers berufen.

Foto © PeugeotTV im Auto, wohl nur auf den Rücksitzen eine gute Idee
Spätestens seit der WM 2006 sie ein Renner: Flimmerkisten auf vier Rädern. Wem die Kommentare im Autoradio nicht genügen, der holt sich die Torschüsse via Heimkino ins Fahrzeug. Laut Verkehrsjuristen ist das aber nicht ganz unbedenklich.
Fatale Ablenkung. "Rein rechtlich sind alle Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die den Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen", erklärte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Abgesehen vom Sicherheitsrisiko, können dem Autofahrer auch Strafen drohen. Grundsätzlich verboten ist ein Fernsehgerät im Fahrzeug nicht. Der Beifahrer oder die Passagiere am Rücksitz dürfen schauen. "Viel mehr gehe es um die Ablenkung des Fahrers", so Pronebner.
Satte Strafe. Bis zu 72 Euro Strafe sind bei einer Anhaltung an Ort und Stelle fällig, wenn man durch das mobile Heimkino derart abgelenkt wurde, dass man z.B. unkontrolliert seine Fahrspur ändert ohne zu blinken, einen Fußgänger behindert oder eine Vorrangverletzung begeht. Das Gerät darf außerdem die Sicht nach vorne oder zur Seite nicht beeinträchtigen.
Versicherung zahlt nicht. Passiert aufgrund einer Ablenkung ein Unfall, kann die Kaskoversicherung laut der ÖAMTC-Juristin die Leistung verweigern und sich auf die grobe Fahrlässigkeit des Lenkers berufen. "Wird dem vor Gericht stattgegeben, wird die Versicherung leistungsfrei und der Fahrzeugbesitzer muss seinen Schaden selbst bezahlen", sagte Pronebner.













